Satzung

Satzung der
St. Antonius Schützenbruderschaft
Iseringhausen 1898 e. V.

§ 1 Name und Sitz

Die St. Antonius Schützenbruderschaft von Iseringhausen 1898 e.V. ist eine Vereinigung von Männern, die die Ideale der katholischen, historischen Bruderschaften –  Glaube, Sitte, Heimat – vertritt.
Sie hat ihren Sitz in Iseringhausen und ist kirchlich mit der Pfarrkirche Iseringhausen verbunden.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Verfolgung kirchlicher Zwecke. Dies geschieht durch die Pflege des religiösen Lebens, insbesondere die Verehrung des allerheiligsten Altarsakraments und der Heiligkeit der Sonntage sowie die Übung christlicher Nächstenliebe und die Bildung und Erhaltung eines gesunden Volkstums auf der Grundlage christlicher Sitte.

Weitere Zwecke des Vereins sind die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung des Brauchtums. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege und Erhaltung von historischen Kulturgegenständen wie Schützenfahne, Offiziersdegen, Schützensilber, Königs- und Kaiserkette, außerdem durch die Durchführung des alljährlichen Vogelschießens und die Durchführung der traditionellen Brauchtumsveranstaltungen und Festumzüge.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Die Bruderschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bruderschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft und Aufnahme


Mitglied kann jede männliche Person werden, die sich auf die Satzungen der Bruderschaft verpflichtet und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme beschließt zuerst der Vorstand, der dann die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung überlässt.

§ 5 Vorstand und Offiziercorps

a) Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Brudermeister, dem Schriftführer und dem Kassierer (Schatzmeister). Der Ortsgeistliche bzw. der Geistliche, der im Rahmen des Pfarrverbundes „Kirchspiel Drolshagen“ mit der Betreuung der Pfarrvikarie Iseringhausen beauftragt ist, gehört dem Vorstand als geistlicher Präses ohne weiteres an.
Alle Vorstandsmitglieder müssen Christen sein, wobei deren Mehrzahl der katholischen Konfession angehören muss. Dabei sollten die Positionen des 1. und 2. Brudermeisters in der Regel nur von Katholiken wahrgenommen werden.
Vorstandsmitglieder werden alle 4 Jahre auf der Generalversammlung in geheimer Wahl neu gewählt.
Der Vorstand ist verpflichtet, durch seine Vereinsführung die Ausrichtung der Bruderschaft gemäß
§ 2 der Satzung in Anlehnung an die katholische Kirche zu gewährleisten.

b) Offiziercorps

Mitglieder des Offiziercorps müssen Christen sein, sie werden alle 4 Jahre auf der Generalversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, wenn die Versammlung es erwünscht. Bei mehreren Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl.

§ 6 Versammlungen

Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand. In dringenden Fällen kann der 1. Brudermeister eine außerordentliche Versammlung einberufen. Im Januar findet eine Generalversammlung statt mit Vereins- und Kassenbericht, Neu- und Wiederwahl des Vorstandes und des Offiziercorps.
Die Abstimmungen sind öffentlich, wenn es nicht anders verlangt wird. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt. Die Beschlüsse werden in ein Protokollbuch eingetragen und vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterschrieben. Die Einladung zur Mitglieder- und Generalversammlung erfolgt acht Tage vorher durch Aushang mit der Tagesordnung bei der Kirche zu Iseringhausen. Jede Generalversammlung ist beschlussfähig.

§ 7 Beiträge

Die Mitglieder sind zur Zahlung des Jahresbeitrages verpflichtet. Die Höhe des Jahresbeitrages wird in der Generalversammlung beschlossen. Über Härtefälle entscheidet der Vorstand.

§ 8 Ende der Mitgliedschaft

Aus der Bruderschaft scheidet mit Verlust eines jeden Anrechts aus:

a) der sich freiwillig schriftlich beim Vorstand abmeldet mit dem Tage der Abmeldung

b)Mitglieder, die die Satzungen gröblich verletzen, oder die Beiträge verweigern.

Der Vorstand hat das auszuschließende Mitglied zu einer Sitzung einzuladen, damit es sich rechtfertigen kann. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tage des Ausschlusses.

§ 9 Feste, Königs- und Kaiserwürde

Höchstes Fest der Bruderschaft ist der Fronleichnamstag, an dem sich alle Mitglieder geschlossen an der Prozession beteiligen, ebenso am Umgang. Der Antoniustag im Januar wird als Patronatstag begangen. Das Schützenfest im Sommer wird nach althergebrachter Weise gefeiert. An größeren kirchlichen Festen nimmt die Bruderschaft teil, z.B. an einer feierlichen Abholung des Erzbischofs oder bei Einführung eines Geistlichen, oder auf besondere Einladung. Beim Schützenfest im Sommer wird altes Brauchtum gepflegt, z.B. der feierliche Kirchgang mit Musik, Abholung des Kaisers, des Königs und des Präses.
Die Würde eines Schützenkönigs steht jedem offen, der 3 Jahre Mitglied in der Schützenbruderschaft ist und einer christlichen Konfession angehört.
Die Würde eines Schützenkaisers steht jedem ehemaligen Schützenkönig offen.
Die Bruderschaft tritt bei allen Veranstaltungen mit Entschiedenheit für Sitte und Anstand ein.

§ 10 Kirchliches

Die Bruderschaft lässt in jedem Jahr zwei Hochämter halten. Das eine am Schützenfest für die lebenden Mitglieder, das andere nach Vereinbarung mit dem zuständigen Geistlichen für die verstorbenen Mitglieder. Jedem Mitglied wird nach dem Tode eine hl. Messe bestellt. Beim Begräbnis beteiligt sich die Bruderschaft mit Fahne so stark wie möglich und legt einen Kranz nieder. Die Bruderschaft beteiligt sich an Caritasveranstaltungen und gliedert sich in die Männerseelsorge ein.

§ 11 Satzungsänderungen

Diese Satzungen können nur auf der Generalversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung geändert werden. Vorschläge dazu müssen spätestens vier Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, der sie dann der nächsten Generalversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung vorlegt.

§ 12 Auflösung

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Bruderschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Deckung aller Schulden verbleibende Vermögen an die St. Antonius Kirche zu Iseringhausen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in der Pfarrvikarie St. Antonius Einsiedler Iseringhausen im Pastoralverbund „Kirchspiel Drolshagen“ zu verwenden hat.